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Kreis Soest | Die Landrätin
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Der Kreis Soest ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch Landrätin Eva Irrgang, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest.
Verantwortlich nach Telemediengesetz
Kreis Soest | Büro der Landrätin | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leitung Wilhelm Müschenborn
Telefon: 02921 30-3200
Fax: 02921 30-2603
E-Mail: wilhelm.mueschenborn@kreis-soest.de
Redaktion Internet
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Dezernatsleitung "Jugend, Schule und Soziales"
Telefon: 02921 30-2309
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Ansprechpartner: Sascha Schieferdecker
Layout / Styleguide
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Datenschutz
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Bei Fragen zum Datenschutz steht der behördliche Beauftragte für Datenschutz des Kreises Soest zur Verfügung.
Urheberrecht
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Das Internet arbeitet als dezentraler Netzwerkverbund mit der Zwischenspeicherung und Weitergabe temporärer Daten. Eine Gewähr für den Ausschluss von Manipulationen und von versehentlichem Verfälschen sowie Gewähr für die Verwendung nur aktueller Daten auf dem Verbindungsweg vom Anbieter zum Nutzer kann es zurzeit daher nicht geben.
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Sollte eine Bestimmung der Benutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Alle Informationen oder Daten auf der Website des Kreises Soest, ihre Nutzung, die Anmeldung zur Kreis Soest-Website sowie das mit der Kreis Soest-Website zusammenhängende Handeln, Dulden oder Unterlassen unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand ist Soest.
Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung Soest
Eingeschränkte Zugangseröffnung nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW.
Allgemeines
Der Kreis Soest bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW).
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Der Kreis Soest hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.
Grundsätzlich wird zwischen einfachen formlosen und formgebundenen Schreiben (z.B. Widersprüchen) unterschieden.
Formgebundene Schreiben
Entsprechend § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform in vielen Fällen durch die so genannte „elektronische Form" ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument anstelle einer handschriftlichen Unterschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss.
Nach vorheriger Absprache ist der Kreis Soest in der Lage, verschlüsselte und signierte E-Mails anzunehmen.
Einfache formlose Schreiben
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an den Kreis Soest ist nur für den einfachen formlosen Schriftverkehr möglich. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:
- E-Mails können Sie an die E-Mail-Adresse buergerservice@kreis-soest.de oder direkt an die Ihnen bekannte Sach-bearbeiterin oder den Ihnen bekannten Sachbearbeiter richten. Die E-Mail-Adressen finden Sie im Auskunftssystem der Kreisverwaltung Soest.
- Der Kreis Soest nimmt unverschlüsselte E-Mails in den Formaten "HTML" und "Text" an.
- E-Mail-Anhänge werden in folgenden Dateiformaten entgegengenommen: Unformatierte Textdateien (*.txt, *.rtf); Microsoft Word und Microsoft Excel Office 2010 und ältere Versionen; PDF-Dateien (*.pdf); Bilddateien (*.jpg, *.gif, *.tif, *.bmp).
- Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Adressaten zulässig.
- Wenn in den Dokumenten automatisierte Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) enthalten sind, kann dies dazu führen, dass die E-Mail nicht angenommen wird.
- Nicht lesbare Dateiformate werden - soweit möglich - an die Absenderadresse zurückgeschickt.
- E-Mails werden nur bis zu einer Gesamtgröße von 20 Megabyte angenommen.
- Dateien in den oben genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (z. B. als ZIP-Archiv gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt der Kreis Soest nur als nicht selbstentpackende Archive entgegen.
- Wenn Sie per E-Mail an den Kreis Soest herantreten, werden wir Ihnen per E-Mail antworten, wenn es sich um allgemeine Informationen handelt. Vertrauliche Daten werden von uns zu Ihrem eigenen Schutz nicht per E-Mail versendet. In diesem Fall antworten wir Ihnen auf dem Postweg.
- Wegen der generellen Unsicherheit im E-Mail-Verkehr und der Verwendung von SPAM-Filtern kann nicht gewährleistet werden, dass eine versandte E-Mail den Adressaten erreicht.

