Barrierefreier ÖPNV

Teilhabe am Alltag schaffen

Barrierefreie Mobilität ist ein komplexes wie auch wichtiges Thema, das gerne vernachlässigt wird, wenn damit keine direkten Berührungspunkte bestehen. Aber damit ist zum 01.01.2022 Schluss. Zu diesem Termin ist die Barrierefreiheit des Öffentlichen Personennahverkehrs vorgeschrieben. 

Dies bedeutet nicht nur, sich mit den technischen und baulichen Anpassungen zu beschäftigen, sondern auch zu verstehen, was Barrierefreiheit für die verschiedenen Zielgruppen bedeutet. Eine Kante, die beispielsweise für einen Blinden bei der Wegführung mit einem Blindenstock hilfreich ist, kann für einen Rollstuhlfahrer zum unüberwindbaren Hindernis werden. Wichtig ist es deshalb, einen Kompromiss zu finden, der einen größtmöglichen Mehrwert für alle Zielgruppen darstellt. 

Im Kreis Soest haben wir uns in den letzten Jahren vor allem mit dem Thema Navigation und Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen beschäftigt. Entwickelt haben wir daraus Lösungen, die über die Barrierefreiheit für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung hinausgehen und eine allgemeine Alltagshilfe für Menschen mit und ohne Mobilitätseinschränkung darstellen. 

Erfahren Sie am Beispiel unserer Förderprojekte, welche Erfolge wir in Hinsicht auf die Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr über die Jahre erreicht haben.

Zuständigkeiten

Im straßengebundenen ÖPNV gibt es verschiedene Zuständigkeiten, um barrierefreie Mobilität umzusetzen, je nachdem ob es beispielsweise um die Fahrzeuge selbst geht oder bauliche Anpassungen an den Haltestellen. 

Die Zuständigkeiten im Überblick: 

  • Bereich Fahrzeuge = Verkehrsunternehmen 
  • Haltestellen = Straßenbaulastträger (Städte, Kreis, Land und Bund)
  • Fahrgastinformationen und Schulung des Fahr- und Servicepersonals = Verkehrsunternehmen 

Hinwirkungspflicht & Beispiele

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur barrierefreien Mobilität im Kreis Soest, zu unseren Lösungen und Lösungsansätzen, sowie weiterführende Informationen.